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Ersatz für einen Bewohnerparkausweis beantragen

    Wenn Ihr Bewohnerparkausweis verloren geht oder beschädigt ist, können Sie den Bewohnerparkausweis neu beantragen. Den Antrag können Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

    Zuständige Stelle

    Richtiger Ansprechpartner sind in Baden-Württemberg die unteren Straßenverkehrsbehörden, in der Regel das Landratsamt oder die jeweilige Stadtverwaltung.

    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Hausanschrift

    Kurfürsten-Anlage 38-40
    69115 Heidelberg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522-0
    Fax 06221 522-91477
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihre Sonderparkberechtigung oder Ihren Bewohnerparkausweis verloren oder dieser ist beschädigt.

    Verfahrensablauf

    • Melden Sie den Verlust oder die Beschädigung Ihres Parkausweises und reichen Sie bei Bedarf entsprechende Nachweise ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
    • Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt.
    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Ersatz ist sofort nach dem bemerkten Verlust zu beantragen, wenn die Sonderparkberechtigung weiter in Anspruch genommen werden soll.

    Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz des Bewohnerparkausweises
    • Bei Beantragung durch einen Vertreter benötigen Sie eine Vollmacht
    • Verlustanzeige oder Nachweis der Beschädigung des alten Ausweises
    • Meldebescheinigung der aktuellen Wohnadresse

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkbevorrechtigung kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Rechtsgrundlage

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    • § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
    • § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

    Freigabevermerk

    29.09.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

    Öffnungszeiten:*

    Mo-Di: 07:30 - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
    *Terminvereinbarung erforderlich

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