Einfuhr eines Neufahrzeugs
Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Neufahrzeuges zulassen möchten, werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier). Datenbestätigung oder Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen
- Kaufvertrag und / oder Originalrechnung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem "Nicht-EG-Land" eingeführt wird
- Bei innergemeinschaftlichem Erwerb: Mitteilung über Umsatzsteuerzwecke
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (evB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
- Evtl. Vollmacht
Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten - bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
- bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
- Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Hinweis: Im Einzelfall muss das Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
Gebühr
- Gebühr: 30,60 € bis 54,90 € *
- Wunschkennzeichen: 10,20 €
- Vorabreservierung: 2,60 €
- Zusätzlich: Kennzeichenschilder
* in Einzelfällen weitere Gebühren möglich.