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Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

    Haben Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder eine Gemeinschaftslizenz? Wenn sich bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Behörde mitteilen.

    Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen, die die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sowie deren Ausfertigungen dahingehend berichtigt:

    • Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers
    • Wechsel der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
    • Wechsel der Verkehrsleiterin oder des Verkehrsleiters
    • Änderung des Betriebssitzes

    Im Falle einer Änderung bleiben das Datum der Ausstellung und die Geltungsdauer bestehen.

    Wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz neu beantragen.

    Zuständige Stelle

    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt
    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Hausanschrift

    Kurfürsten-Anlage 38-40
    69115 Heidelberg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522-0
    Fax 06221 522-91477
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen die Änderung der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen.
    • Ist eine Änderung der Erlaubnisurkunde erforderlich, so müssen Sie die Erlaubnisurkunde und deren Ausfertigungen vorlegen
    • Die Erlaubnisurkunde wird bei Nachweis der entsprechenden Änderungen berichtigt bzw. geändert.

    Fristen

    Unverzüglich.

    Erforderliche Unterlagen

    Nachweise, die die Änderungen belegen.

    Bei personellen Änderungen in der Leitung des Unternehmens:

    • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
    • gegebenenfalls Kopie des Nachweises über die fachliche Eignung, zum Beispiel:
      • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
      • eine gleichwertige anerkannten Abschlussprüfung
      • Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
    • bei Angestellten: Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag)
    • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
      • Verwendungszweck: "Zulassung zu einem Güterkraftverkehrsbetrieb"
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    Bei einer Adressänderung

    • Angaben zu der neuen Niederlassung

    Kosten

    Gebühr: 40 - 100 EUR

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV):

    • § 10 Erlaubnisverfahren

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)

    Freigabevermerk

    08.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

    Öffnungszeiten:*

    Mo-Di: 07:30 - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
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