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Anfragen zur Ausgabe / Einsichtnahme einer Todesbescheinigung (vertraulichen Teil)

    Gemäß § 22 Abs. 5 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW) kann in die Todesbescheinigung Einsicht gewährt oder Auskunft daraus erteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Kenntnis über die Todesumstände der / des namentlich bezeichneten Verstorbenen glaubhaft macht. Als Beispiel könnte hier eine Anforderung einer Versicherung zur Auszahlung von Leistungen dienen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Formular zur Ausgabe / Einsichtnahme einer Todesbescheinigung (vertraulicher Teil)

    Zuständige Stelle

    Gesundheitsamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Kurfürsten-Anlage 38-40
    69115 Heidelberg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522-1872
    Fax 06221 522-1840
    E-Mail gesundheitsamt@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Es besteht ein rechtliches Interesse an der Kenntnis über die Todesumstände der / des namentlich bezeichneten Verstorbenen
    • Es besteht kein Grund zu der Annahme, dass durch die Offenbarung schutzwürdige Belande des Verstorbenen oder von Hinterbliebenen beeinträchtigt werden

    Verfahrensablauf

    Nachdem der ausgefüllte Antrag mit den erforderlichen Unterlagen dem Gesundheitsamt vorliegt, wird der rechtliche Sachverhalt geprüft. Bei Unstimmigkeiten oder fehlenden Dokumenten nimmst das Gesundheitsamt zur Klärung Kontakt mit dem Antragsteller auf.

    Gibt es keine Einwände, wird die Anforderung zur Ausgabe / Einsichtnahme der Todesbescheinigung gewährt und wird in der Regel per Post an den Antragstellenden versendet. Auf Wunsch kann die Einsichtnahme auch direkt im Gesundheitsamt vorgenommen werden.

    Fristen

    Keine Frist vorhanden

    Erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes unterschriebenes Antragsformular
    • Schriftliche Mitteilung des rechtlichen Interesses
    • Kopie der Sterbeurkunde oder Daten der / des Verstorbenen
    • Kopie der Nachweis/e der Verwandschaftsbeziehung zu der / dem Verstorbenen

    Kosten

    Für die Bearbeitung fallen Gebühren in Höhe von ca. 45,00 € an.

    Hinweise

    Keine

    Rechtsgrundlage

    Landesrecht BW - BestattG BW | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Bestattungsgesetz vom 21. Juli 1970 | gültig ab: 01.01.1971 (landesrecht-bw.de)

    Freigabevermerk

    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 11.01.2024

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    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

    Öffnungszeiten:*

    Mo-Di: 07:30 - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
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