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Bauvorbescheid beantragen

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    • vor Erwerb eines Grundstücks,
    • bei genehmigungspflichtigen oder
    • bei verfahrensfreien Bauvorhaben.

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Baugenehmigung-online (Virtuelles Bauamt BW)
    • Baurechtsamt online

      Bauherren und Architekten können sich über diesen Online-Dienst des Baurechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises Informationen zu ihrem Bauantrag einholen. Wer einen Bauantrag gestellt hat, erhält einen Zugangscode, mit dem er sich hier einloggen kann.

    • Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen Vorschriften
    • Bau Angrenzerzustimmung
    • Baubeschreibung Werbeanlage

    Zuständige Stelle

    die untere Baurechtsbehörde

    Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

    Baurechtsamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Kurpfalzring 106
    69123 Heidelberg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 5222111
    Fax 06221 52291456
    E-Mail baurechtsamt@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Verfahrensablauf

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Erforderliche Unterlagen

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Rechtsgrundlage

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 57 Bauvorbescheid
    • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

    Freigabevermerk

    27.02.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
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    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

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    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
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