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Eine Karteikartenabschrift beantragen

    Sie können sich über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erstellen lassen.
    Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie erworben haben.

    Die Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben und die Fahrerlaubnis noch nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist.
    Dies betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, unter anderem grauer oder rosafarbener Papierführerschein.

    Zwei Beispiele, wann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort eine Karteikartenabschrift benötigt:

    • Sie wollen Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen
    • Ihr Papierführerschein ist verloren gegangen, und Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Zuständige Stelle

    die Fahrerlaubnisbehörde, welche den Papierführerschein ausgestellt hat

    Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Muthstraße 4
    74889 Sinsheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522 4106
    Fax 06221 522-95521
    E-Mail fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
    Fahrerlaubnisbehörde Weinheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Röntgenstraße 2
    69469 Weinheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522 4106
    Fax 06221 522-96037
    E-Mail fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
    Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Adelsförsterpfad 7
    69168 Wiesloch
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522 4106
    Fax 06221 522-94135
    E-Mail fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Ihr Papierführerschein wurde nicht von der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort ausgestellt.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, die den Papierführerschein ausgestellt hat.
    Der Antrag kann in der Regel formlos erfolgen, beispielsweise durch Brief oder E-Mail. Soweit die zuständige Behörde für die Beantragung der Karteikartenabschrift bereits einen Online-Antrag anbietet, kann dieser über den Link genutzt werden.

    Die Karteikartenabschrift wird im Regelfall direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Führerscheininhaber: Name, Vorname, Geburtsdatum, Angaben zur aktuellen Wohnanschrift und Angaben zum Wohnort, an dem der Papierführerschein ausgestellt worden ist.
    • Angaben zum Papierführerschein: Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum
    • Kopie vom Führerschein oder von einem Ausweisdokument
    • Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift

    Kosten

    je nach Behörde unterschiedlich

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland - Kraftfahrt-Bundesamt

    Rechtsgrundlage

    Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV):

    • § 25 Ausfertigung des Führerscheins

    Freigabevermerk

    08.11.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
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    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

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    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
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