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Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen

    Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?

    Der einheitliche Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren. Sie können auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.

    Onlineantrag und Formulare

    • NFK-Feedback
    • NFK-Feedback (englisch)

    Zuständige Stelle

    Der für Sie örtlich zuständige Stadt-/Landkreis, wenn er die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen hat.

    Einheitlicher Ansprechpartner [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Kurfürsten Anlage 38-40
    69115 Heidelberg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522 1280
    Fax 06221 522 91280
    E-Mail EARNK@Rhein-Neckar-Kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie

    • kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
    • möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
    • üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.

    Verfahrensablauf

    Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.

    Fristen

    Keine

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.

    Kosten

    Keine

    Es können Kosten für einzelne Genehmigungen entstehen.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weitergereicht.

    Hinweise

    Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:

    • Finanzdienstleistungen
    • Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
    • Verkehrsdienstleistungen
    • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
    • Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
    • private Sicherheitsdienste und
    • Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern

    Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.

    Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.

    Vertiefende Informationen

    • Informationen der Europäischen Union
    • Europäische Dienstleistungsrichtlinie

    Rechtsgrundlage

    • Europäische Dienstleistungsrichtlinie

    Freigabevermerk

    11.10.2023 Innenministerium Baden-Württemberg.

    Besuchen Sie uns auf:

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    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

    Öffnungszeiten:*

    Mo-Di: 07:30 - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
    *Terminvereinbarung erforderlich

    Zur Terminvereinbarung

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