• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Rhein-Neckar-Kreis.de
Logo: Service-RNK - Rhein-Neckar-Kreis (Link zur Startseite)
Suche
Menü
  • Dienstleistungen
  • Online-Terminvereinbarung
  • Kontakt
  • Ämterübersicht
  • Häufig gefragt
  • Sichere Datenübermittlung

Willkommen im digitalen Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises

  • Startseite
  • Dienstleistungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Erlaubnis für abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz beantragen

    Wenn Sie eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen aufnehmen beantragen Sie dafür eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde. Dazu gehören zum Beispiel Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. Sind Sie von der Erlaubnispflicht befreit, reicht die Anzeige Ihrer Tätigkeit aus. Haben sich sich wesentliche Umstände geändert so müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen. Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

    Onlineantrag und Formulare

    • eAEV - ERlaubnisantrag

      Online-Formular - eAEV Erlaubnisantrag

    Zuständige Stelle

    Untere Verwaltungsbehörde als untere Abfallrechtsbehörde bei den Stadt- und Landkreisen.

    Höhere Verwaltungsbehörde als höhere Abfallrechtsbehörden (Regierungspräsidien) bei Betrieben nach § 23 Absatz 5 Nummer 6 Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (sogenannte Zaunbetriebe).

    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Hausanschrift

    Kurfürsten-Anlage 38-40
    69115 Heidelberg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522-0
    Fax 06221 522-91477
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde hat die Erlaubnis zu erteilen, wenn

    • keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben, sowie
    • der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und das sonstige Personal über die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde verfügen

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Antrag per Mail oder mithilfe des Online-Formulars einreichen.

    • Geben Sie Ihre Daten an und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Im Falle des Onlineformulars müssen Sie den Antrag zum Abschluss qualifiziert elektronisch signieren.
    • Hierzu kann zum Beispiel die im elektronischen Abfallnachweisverfahren genutzte Signaturkarte und der dort verwandte Kartenleser eingesetzt werden. Zur Signatur ist eine Signatur-Software der Firma Governikus, Signer WebEdition notwendig. Die Software muss im Vorfeld auf Ihrem Rechnersystem lokal installiert sein. Den Download mit Anweisungen erhalten Sie auf der Website der GOES.
    • Die Behörde sendet Ihnen eine Empfangsbestätigung zu.
    • Nach Prüfung des Antrags und Ihrer Unterlagen kann die die Behörde Unterlagen nachfordern, die Erlaubnis mit oder ohne Nebenbestimmungen erteilen oder die Erlaubnis ablehnen

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler beziehungsweise. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
    • die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur, wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)
    • Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
    • ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Antrag erfolgt ist)
    • Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
    • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen
    • Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (soweit Sie eine Erlaubnis für das Sammeln oder Befördern beantragen möchten und die Beförderung auf öffentlichen Straßen stattfindet)

    Kosten

    250-5000 EUR

    Bearbeitungsdauer

    1 - 4 Wochen

    Hinweise

    Elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren

    Rechtsgrundlage

    Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG):

    • § 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

    Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV)

    Freigabevermerk

    12.02.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

    Besuchen Sie uns auf:

    • *ib*instagram*ib*
    • *ib*x-twitter*ib*
    • *ib*mastodon*ib*
    • *ib*youtube*ib*
    • *ib*linkedin*ib*
    • *ib*xing*ib*

    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

    Öffnungszeiten:*

    Mo-Di: 07:30 - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
    *Terminvereinbarung erforderlich

    Zur Terminvereinbarung

    Zum Feedbackformular

    • *i*book-reader*i*Leichte Sprache
    • *i*hands*i*Gebärdensprache
    • *i*universal-access*i*Barrierefreiheit

    Schnell gefunden

    • Dienstleistungen
    • Online-Terminvereinbarung
    • Kontakt
    • Ämterübersicht
    • Mitarbeiterverzeichnis
    • Häufig gefragt
    Rhein-Neckar-Kreis.de
    Logo: Rhein Neckar Kreis Logo: Metropolregion Rhein Neckar Kreis
    © 2024 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Cookie Einstellungen
    • Made By Komm.ONE
    nach oben
    Logo: 115