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Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz beantragen

    Wenn eine Gemeinschaftslizenz nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

    Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz.

    Darüber hinaus benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz.

    Sie müssen jede Urkunde oder beglaubigte Kopie ersetzen lassen, wenn diese:

    • verloren geht
    • gestohlen wird
    • unbrauchbar wird zum Beispiel durch
      • Verschmutzung
      • Wasserschäden

    Bei der Beantragung müssen Sie den Verlust glaubhaft machen. Wenn ein Exemplar gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

    Hinweis zum Ersatz bei einer noch gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis:
    Die vorstehende Vorgehensweise gilt entsprechend für noch gültige Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Inland und deren Ausfertigungen.

    Zuständige Stelle

    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt
    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Hausanschrift

    Kurfürsten-Anlage 38-40
    69115 Heidelberg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522-0
    Fax 06221 522-91477
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Ihre Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz oder die Ausfertigungen/Kopie für ein Fahrzeug ist verloren gegangen, gestohlen worden oder ist unbrauchbar beziehungsweise unleserlich.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung.
    • Den Antrag müssen Sie bei der Genehmigungsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.
    • Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatz-Gemeinschaflizenz beziehungsweise den Ersatz einer beglaubigten Kopie aus.
    • Den Antrag müssen Sie bei der Genehmigungsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.

    Fristen

    Wenden Sie sich bei Verlust einer Urkunde oder beglaubigten Kopie sofort an die zuständige Genehmigungsbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatzausstellung
    • bei Verlust: zusätzlich schriftliche Erklärung
    • bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige

    Kosten

    Von 40,00 EUR bis 100,00 EUR

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Hinweise

    Wenn die Gemeinschaftslizenz gestohlen wird, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen und sich anschließend bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde melden.

    Rechtsgrundlage

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)

    Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG):

    • § 3 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Inland
    • § 5 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer ohne Sitz im Inland

    Freigabevermerk

    08.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

    Öffnungszeiten:*

    Mo-Di: 07:30 - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
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