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Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

    Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Termin in Führerscheinstelle für Ersatzführerschein vereinbaren

    Zuständige Stelle

    die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

    Führerscheinstelle ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Muthstraße 4
    74889 Sinsheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522 4106
    Fax 06221 522-95521
    E-Mail fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
    Fahrerlaubnisbehörde Weinheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Röntgenstraße 2
    69469 Weinheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522 4106
    Fax 06221 522-96037
    E-Mail fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
    Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Adelsförsterpfad 7
    69168 Wiesloch
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522 4106
    Fax 06221 522-94135
    E-Mail fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

    Hinweis: Im Rhein-Neckar-Kreis erfolgt die Antragstellung ausschließlich direkt bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle in Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch.

    Das Antragsformular wird mit den persönlichen Daten vor Ort ausgedruckt.

    Sofern der Führerschein gestohlen wurde, bedarf es zusätzlich der Vorlage einer Diebstahlsanzeige, welche bei der Polizei erstattet wurde.

    Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde. Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vornamen und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an. Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt.

    Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.

    Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen ab Antragstellung und wird Ihnen im Anschluss direkt zugeschickt. In dringenden Fällen kann der Führerschein per Express angefordert werden. Es entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 21 Euro.

    Fristen

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto
    • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde

    Kosten

    Je nach Stadt- oder Landkreis entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten. Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist kostenfrei.

    Bearbeitungsdauer

    Um Ihren Antrag zu bearbeiten, ist eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt nötig.
    Die Bearbeitungsdauer ist daher je nach Arbeitsanfall unterschiedlich. Es kann bis zu sechs Wochen dauern.

    Rechtsgrundlage

    • § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausfertigung des Führerscheins)
    • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)

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    69115 Heidelberg
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    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
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