• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Rhein-Neckar-Kreis.de
Logo: Service-RNK - Rhein-Neckar-Kreis (Link zur Startseite)
Suche
Menü
  • Dienstleistungen
  • Online-Terminvereinbarung
  • Kontakt
  • Ämterübersicht
  • Häufig gefragt
  • Sichere Datenübermittlung

Willkommen im digitalen Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises

  • Startseite
  • Dienstleistungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen

    Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.

    Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

    Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden

    Onlineantrag und Formulare

    • Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde

    Zuständige Stelle

    die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

    Führerscheinstelle ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Muthstraße 4
    74889 Sinsheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522 4106
    Fax 06221 522-95521
    E-Mail fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
    Fahrerlaubnisbehörde Weinheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Röntgenstraße 2
    69469 Weinheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522 4106
    Fax 06221 522-96037
    E-Mail fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
    Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Adelsförsterpfad 7
    69168 Wiesloch
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522 4106
    Fax 06221 522-94135
    E-Mail fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    befristeter Führerschein

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder es steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung. Sie können die Verlängerung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragen.

    Die Führerscheinstelle verlängert den befristeten Führerschein. Sie stellt einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus.

    Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

    Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen ab Bearbeitung Ihres Antrages. In dringenden Fällen kann der Führerschein per Express angefordert werden. Es entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 21 Euro.

    Fristen

    Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres bisher gültigen Führerscheins
    Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bisheriger Führerschein
    • ein biometrisches Passfoto
    • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
      Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen bei:
      • einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
      • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
      • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
        Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
    • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
      Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
    • für Busfahrer und Busfahrerinnen mit einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE und D1E ab dem Alter von 50 Jahren zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
      Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Kosten

    EUR 43,90

    Für das Führungszeugnis entstehen weitere Kosten.

    Vertiefende Informationen

    Führungszeugnis beantragen

    Rechtsgrundlage

    • § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Geltungsdauer der Fahrerlaubnis)
    • § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Verlängerung von Fahrerlaubnissen)
    • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)

    Besuchen Sie uns auf:

    • *ib*instagram*ib*
    • *ib*x-twitter*ib*
    • *ib*mastodon*ib*
    • *ib*youtube*ib*
    • *ib*linkedin*ib*
    • *ib*xing*ib*

    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

    Öffnungszeiten:*

    Mo-Di: 07:30 - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
    *Terminvereinbarung erforderlich

    Zur Terminvereinbarung

    Zum Feedbackformular

    • *i*book-reader*i*Leichte Sprache
    • *i*hands*i*Gebärdensprache
    • *i*universal-access*i*Barrierefreiheit

    Schnell gefunden

    • Dienstleistungen
    • Online-Terminvereinbarung
    • Kontakt
    • Ämterübersicht
    • Mitarbeiterverzeichnis
    • Häufig gefragt
    Rhein-Neckar-Kreis.de
    Logo: Rhein Neckar Kreis Logo: Metropolregion Rhein Neckar Kreis
    © 2024 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Cookie Einstellungen
    • Made By Komm.ONE
    nach oben
    Logo: 115