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Hausmüll entsorgen

    Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen.
    Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.

    Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie zum Beispiel Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle sind getrennt zu entsorgen.
    Die Sammelste
    llen auf den Wertstoffhöfen der Stadt- und Landkreise nehmen in der Regel Elektroaltgeräte an.
    Großgeräte können Sie im Zusammenhang mit der Sperrmüllabfuhr abholen lassen.
    Der Einzelhandel ist zur Rücknahme von Elektroaltgeräten bis 25 cm Kantenlänge verpflichtet (ab einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 m²).

    Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie zum Beispiel Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.

    Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.

    Zuständige Stelle

    die Abfallbehörde

    Abfallbehörde ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Hausanschrift

    Kurfürsten-Anlage 38-40
    69115 Heidelberg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522-0
    Fax 06221 522-91477
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen.

    Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    • die jeweilige örtliche Satzung

    Freigabevermerk

    30.10.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

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    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

    Öffnungszeiten:*

    Mo-Di: 07:30 - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
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    Zur Terminvereinbarung

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