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Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

    Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.

    Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.

    Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.

    Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.

    Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.

    Onlineantrag und Formulare

    • Kindertageseinrichtung - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
    • Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge in einer Tageseinrichtung nach § 22 SGB VIII
    • Bescheinigung zum Antrag auf Übernahme der KITA-Gebühren
    • Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Übernahme von Einrichtungsbeiträgen beantragende Personen (§ 90 Abs. 3 SGB VIII)
    • Zuständigkeit Sachbearbeiter Kindergarten (§ 22 SGB VIII)

    Zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Jugendamt ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

    Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

    Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Haberstraße 1
    69126 Heidelberg-Rohrbach
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon +49 6221 522 1571
    Fax +49 6221 522 91559
    E-Mail wirtschaftliche-Jugendhilfe@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
    • Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.

    Fristen

    Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.

    Erforderliche Unterlagen

    Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.

    Kosten

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Hinweise

    Oftmals können Ihnen auch die Träger der Kindertageseinrichtungen Informationen und Kontaktdaten weitergeben.

    Rechtsgrundlage

    Achtes Buch Sozialgesetzbuch:

    • § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
    • § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen
    • § 82 Begriff des Einkommens
    • § 85 Einkommensgrenze

    Freigabevermerk

    01.04.2025 Kultusministerium Baden-Württemberg

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