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Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen

    Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:

    • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
    • Familien mit behinderten Angehörigen,
    • Einelternfamilien.

    Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.

    Onlineantrag und Formulare

    • Online beantragen
    • Antrag für Leistungen der Stiftung "Familie in Not"

    Zuständige Stelle

    • Beratungsstellen inklusive Schuldnerberatungsstellen der freien gemeinnützigen Träger (wie zum Beispiel Caritas, Diakonie, pro familia).
    • Beratungsstellen der Gemeinden, Jugend- und Sozialämter
    • die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen
    • Krankenhaussozialdienste und Sozialstationen
    Sozialamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Kurfürsten-Anlage 38-40
    69115 Heidelberg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522 0
    Fax 06221 522-1388
    E-Mail sozialamt@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Leistungen der Landesstiftung können Sie erhalten, wenn

    • Ihre Familie in Not geraten ist,
    • keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (zum Beispiel Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
    • die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist und
    • Sie als antragstellende Person Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

    Verfahrensablauf

    Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.

    Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.

    Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist jederzeit möglich

    Erforderliche Unterlagen

    • Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
    • Mietvertrag
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.familie-in-not.de.

    Vertiefende Informationen

    • www.familie-in-not.de
    • Eine Übersicht der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen finden Sie unter Informationen für Mütter und Väter BW.
    • Kommunalverbandes für Jugend- und Soziales (KVJS).

    Rechtsgrundlage

    Satzung der Stiftung "Familie in Not" des Landes Baden-Württemberg

    Freigabevermerk

    12.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

    Öffnungszeiten:*

    Mo-Di: 07:30 - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
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