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Liegenschaftsvermessung

    Liegenschaftsvermessungen sind Katastervermessungen und Grenzfeststellungen.

    Katastervermessungen
    Katastervermessungen sind Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Insbesondere sind die Festlegung neuer Flurstücksgrenzen und die Aufnahme neuer oder veränderter Gebäude und Nutzungsarten in das Liegenschaftskataster zu übernehmen.

    Neue Flurstücke werden durch Zerlegungen und Verschmelzungen von Ausgangsflurstücken und Flurstücksteilen gebildet. Mit diesen Vermessungen, die in der Regel von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden, werden die neuen Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster einwandfrei festgelegt und können auf Antrag in der Örtlichkeit abgemarkt werden.

    Bei der Aufnahme von Gebäuden für das Liegenschaftskataster werden die Lage und der Grundriss der Gebäude nach ihrer Fertigstellung erfasst. Die Aufnahme ist notwendig bei Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden oder Gebäudeteilen.

    Grenzfeststellungen
    Grenzfeststellungen sind Vermessungen zur Prüfung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung in der Örtlichkeit auf Übereinstimmung mit ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster. Dabei sind die Flurstücksgrenzen so festzustellen und auf Antrag mit Grenzzeichen abzumarken, wie sie im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind. Eine Grenzfeststellung bietet sich an, wenn die Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit nicht eindeutig zu erkennen sind bzw. wenn Zweifel an der Richtigkeit des örtlichen Grenzverlaufs bestehen

    Onlineantrag und Formulare

    • Termin zum Thema Liegenschaftsvermessung vereinbaren

    Zuständige Stelle

    Vermessungsamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Muthstraße 4
    74889 Sinsheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522-5100 (Geschäftszimmer) und -5160 (Service-Stelle)
    Fax 06221 522-5170
    E-Mail vermessungsamt@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen folgen in Kürze

    Verfahrensablauf

    Liegenschaftsvermessungen können per Post, Faxmitteilung (06221 522-5170) oder E-Mail vermessungsamt@rhein-neckar-kreis.de beim Vermessungsamt beantragt werden. Selbstverständlich kann die Antragstellung nach Terminabsprache auch persönlich beim Vermessungsamt erfolgen.

    Fristen

    Nähere Informationen folgen in Kürze

    Erforderliche Unterlagen

    Anträge auf Liegenschaftsvermessungen müssen folgende Punkte beinhalten:

    • Antragsteller
    • Eigentümerdaten der betroffenen Flurstücke
    • Rechnungsadresse
    • Ansprechpartner für Rückfragen, Terminabsprache
      (Telefonnr., ggf. E-Mail Adresse)
    • Art der Liegenschaftsvermessung
      -Katastervermessung (z.B. Aufnahme eines Gebäudes für das Liegenschaftskataster)
      -Grenzfeststellung
    • Betroffene Flurstücke
      Name der Gemarkung
      Flurstücksnummer(n) oder Lagebezeichnung (Straße u. Hausnr.)

    Kosten

    Nähere Informationen folgen in Kürze

    Hinweise

    Nähere Informationen folgen in Kürze

    Freigabevermerk

    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

    Öffnungszeiten:*

    Mo-Di: 07:30 - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
    *Terminvereinbarung erforderlich

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