• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Rhein-Neckar-Kreis.de
Logo: Service-RNK - Rhein-Neckar-Kreis (Link zur Startseite)
Suche
Menü
  • Dienstleistungen
  • Online-Terminvereinbarung
  • Kontakt
  • Ämterübersicht
  • Häufig gefragt
  • Sichere Datenübermittlung

Willkommen im digitalen Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises

  • Startseite
  • Dienstleistungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Opferentschädigung

    Sie kann bestehen aus:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
      Beispiele: Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, orthopädische Hilfsmittel, Kuren, Zahnersatz, Belastungserprobung, Arbeitstherapie
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
      bei bleibenden Beeinträchtigungen der beruflichen Tätigkeit
    • Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen
      • Beschädigtenrenten mit Einzelleistungen wie Grund- und Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich
      • Hinterbliebenenrenten mit ähnlichen Einzelleistungen
    • Bestattungs- und Sterbegeld

    Die Höhe ist abhängig vom Einzelfall.

    Onlineantrag und Formulare

    • Termin zum Thema Opferentschädigung vereinbaren

    Zuständige Stelle

    Versorgungsamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Eppelheimer Straße 15
    69115 Heidelberg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522-2888
    Fax 06221 522-2717
    E-Mail versorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch nach dem SGB XIV ist grundsätzlich ein sog. schädigendes Ereignis, wie z.B. eine körperliche oder auch psychische Gewalttat, welches in der Folge zu einem gesundheitlichen Schaden führt, der selbst weitere gesundheitliche und/oder auch wirtschaftliche Folgen für die betroffene Person verursacht.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag schriftlich oder mündlich stellen. Die zuständige Stelle klärt den Sachverhalt von sich aus auf. Sie sind verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken.

    Die zuständige Stelle kann

    • Auskunftspersonen und Sachverständige hören,
    • Krankenpapiere, Aufzeichnungen und Ähnliches von den jeweiligen Trägern zur Einsicht heranziehen,
    • Gutachten und amtliche Auskünfte einholen und
    • Urkunden beschaffen oder die Beteiligten beauftragen, diese vorzulegen oder beizubringen.

    Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem Ihnen die zuständige Stelle erläutert, ob und welche Leistungen Sie erhalten.

    Sie bekommen die Leistungen in der Regel rückwirkend ab dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

    Fristen

    Sie können den Antrag jederzeit stellen. Wenn Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Gewalttat stellen, können Sie auch Leistungen für die Zeit vor der Antragstellung erhalten.

    Erforderliche Unterlagen

    • in der Regel: keine

    Hinweis: Unterlagen wie z.B. ein Strafurteil oder ärztliche Gutachten, die die Gewalttat oder Ihren hierdurch bedingten Gesundheitszustand belegen, können Sie mit dem Antrag oder auch später einreichen

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Im Durchschnitt: acht Monate

    Sie kann je nach Lage des Einzelfalles länger sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Gewalttat viele Jahre zurückliegt und Nachweise nur schwer zu bekommen sind oder sich die medizinische Beurteilung schwierig gestaltet.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    • Opferentschädigungsgesetz (OEG)
    • Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (BVG)
    • Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung
    • Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I)
    • Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch (SGB X)

    Freigabevermerk

    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Besuchen Sie uns auf:

    • *ib*instagram*ib*
    • *ib*x-twitter*ib*
    • *ib*mastodon*ib*
    • *ib*youtube*ib*
    • *ib*linkedin*ib*
    • *ib*xing*ib*

    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

    Öffnungszeiten:*

    Mo-Di: 07:30 - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
    Do-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
    *Terminvereinbarung erforderlich

    Zur Terminvereinbarung

    Zum Feedbackformular

    • *i*book-reader*i*Leichte Sprache
    • *i*hands*i*Gebärdensprache
    • *i*universal-access*i*Barrierefreiheit

    Schnell gefunden

    • Dienstleistungen
    • Online-Terminvereinbarung
    • Kontakt
    • Ämterübersicht
    • Mitarbeiterverzeichnis
    • Häufig gefragt
    Rhein-Neckar-Kreis.de
    Logo: Rhein Neckar Kreis Logo: Metropolregion Rhein Neckar Kreis
    © 2024 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Cookie Einstellungen
    • Made By Komm.ONE
    nach oben
    Logo: 115