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Schwerbehindertenausweis verlängern

    Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.

    Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.

    Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:

    • unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
    • zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.

    Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Aufenthaltsgestattung bzw. Arbeitserlaubnis befristet ist, gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung.

    Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.

    Onlineantrag und Formulare

    • Schwerbehindertenausweis verlängern
    • Antragsformulare Schwerbehindertenrecht (SGB IX)

    Zuständige Stelle

    das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Versorgungsamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Hausanschrift

    Eppelheimer Straße 15
    69115 Heidelberg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 06221 522-2888
    Fax 06221 522-2717
    E-Mail versorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie besitzen einen befristeten Schwerbehindertenausweis.

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen.

    Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.

    Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

    Fristen

    Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit

    Erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis
    • bei Ausstellung eines neues Ausweises:
      • Passbild
    • wenn Sie sich vertreten lassen:
      • Vollmacht
      • Personalausweis der vertretenden Person

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Keine

    Rechtsgrundlage

    Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX):

    • § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise

    Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV):

    • § 6 Gültigkeitssdauer

    Freigabevermerk

    11.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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    Kurfürsten-Anlage 38 - 40
    69115 Heidelberg
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    E-Mail post@rhein-neckar-kreis.de
    Telefon Behördennummer: 115
    Fax 06221 522-91477

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