Fahrzeug-Zulassung
Hier finden Sie alle Infos rund um die Kfz-Zulassung im Rhein-Neckar-Kreis. Bitte beachten Sie, dass für den Besuch unserer drei Zulassungsbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.
Kfz an-, um- oder abmelden
Kfz-Kennzeichen (Saison-, Oldtimer-Kennzeichen etc. )
Der Zulassungsbezirk Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis trägt das Kfz-Kennzeichen HD. Sie können übrigens bei einem Umzug innerhalb von Deutschland Ihr Kennzeichen behalten, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung beantragen. Die Übernahme des Kennzeichens auch bei einem Halterwechsel möglich, sofern das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt wurde.
Hier finden Sie Informationen rund um das Kfz-Kennzeichen:
Kfz-Papiere (Änderung / Ersatz)
Sie haben Ihre Fahrzeugpapiere verloren oder Ihr Name/Adresse haben sich geändert? Diese Unterlagen müssen Sie vorlegen:
- Änderung der Halterdaten
- Änderung der technischen Daten
- Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Verlust oder Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Verlust oder Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Kfz-Steuer
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) für die Kraftfahrzeugsteuer vorlegen.
Für jedes Fahrzeug wird ein gesondertes Mandat benötigt, das mit der Ab- oder Ummeldung des Kraftfahrzeugs automatisch erlischt.
Das Zollamt wird die Kraftfahrzeugsteuer bei Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen.
Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und damit auch Ansprechpartner, wenn es um Ihren konkreten Steuerfall geht.
Weitere Informationen:
Leasingbriefauskunft
Leasingbriefauskunft (Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II)
Sie können eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Voraussetzungen:
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.
Erforderliche Daten für die Auskunft:
Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Formulare
Hier können Sie wichtige Formulare zum Zulassungswesen herunterladen:
- Vollmacht für Zulassungsvorgänge
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Veräußerungsanzeige über den Verkauf eines Fahrzeuges
- Einwilligungserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- Mitteilung über Umsatzsteuerzwecke
(bei Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland) - Verlusterklärung für die Zulassungsbescheinigung Teil l / den Fahrzeugschein (PDF,61 KB)
Terminvereinbarung
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